Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel nach GEG (Gebäudeenergiegesetz)
Folgende Sanierungspflichten gibt es:
* Austausch der alten Heizungen
* Dämmen der Rohrleitungen
*Dämmen von Dach oder Dachboden
Käufer haben innerhalb von 2 Jahren, nach Einzug, Zeit die vorgeschriebenen Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen. Die Einhaltung der Sanierungspflichten prüfen der Schornsteinfeger sowie das örtliche Bauamt. Erfüllen Hausbesitzer die gesetzlichen Vorgaben nicht, drohen Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Welche Häuser sind betroffen?
* Ein- und Zweifamilienhäuser
* größtenteils wird es Immobilien vor Baujahr 2002 betreffen
* die wichtigste Informationen könnt Ihr dem Energieausweis des Hauses entnehmen
(in der Regel sind dort auch Sanierungsempfehlungen vermerkt)
* Wohngebäude sollen bis 2030 mindestens die
Energieeffizienzklasse „E“ und bis 2033 die Energieeffizienzklasse „D“ erreichen
Förderungen können wir über die KFW und die BAFA beantragen.